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Für Ärzte und Ärztinnen

Überweisungen

Sie möchten eine/n Ihrer Patientinnen/Patienten an unserer Ernährungsberatung überweisen? Dazu können Sie das untenstehende Verordnungsformular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an unsere HIN-Mail-Adresse oder per Post senden. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Die Berichterstattung kann nach Belieben schriftlich oder telefonisch erfolgen (bitte im Formular ankreuzen). Wir beraten Patientinnen/Patienten von A wie Adipositas bis Z wie Zöliakie.

Wir sind nach KVV Art. 50a gesetzlich anerkannte Ernährungsberaterinnen.  Mit einer medizinischen Indikation können ärztlich verordnete Leistungen über die Krankenkasse KVG abgerechnet werden. Dazu benötigen wir eine ärztliche Verordnung (siehe Verordnungsformular). Die Kosten für ärztlich verordnete Ernährungsberatungen werden gemäss Art. 9b KVG von der Grundversicherung aller Krankenkassen übernommen. Das Honorar richtet sich nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen (SVDE ASDD) und der santésuisse (Branchenorganisation der Schweizerischen Krankenversicherer).

Wir sind Mitglied im Schweizerischen Verband der Ernährungsberater/innen (SVDE ASDD). Wir verpflichten uns zu regelmässigen Fortbildungen und zur Einhaltung der Berufsordnung gemäss festgehaltenen ethischen Grundsätzen.

Wichtig: Die Verordnung zur Ernährungsberatung fällt nicht in die Erfassung der Wirtschaftlichkeitsprüfung, obwohl die Ernährungsberatung eine kassenpflichtige Leistung der Krankenkassen-Grundversicherung ist.

GLN-Nummer: 7601003963984
ZSR-Nummer: D 4588.03

Möchten Sie uns unterstützen, Ihre/n Patienten/Patientin bestmöglich zu beraten? Senden Sie uns dazu aktuelle Labordaten, Medikationsliste und Diagnoseliste mit der Verordnung über die HIN-Mail zu. Besten Dank.

«Wir bieten medizinische Ernährungsberatung und beraten unsere Patientinnen/Patienten ganzheitlich. Ernährungsberater/innen sind in der Lage, eine evidenzbasierte Ernährungsversorgung zu bieten. «